Vergütung
Honorar – Grundlagen meiner Vergütung
Die Vergütung für meine anwaltliche Tätigkeit richtet sich entweder nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) oder nach einer gesonderten Vergütungsvereinbarung. Im Strafrecht kommen vor allem die Gebühren des Teils 4 VV RVG für Strafsachen zur Anwendung; sie erfassen meine Tätigkeit in den einzelnen Verfahrensabschnitten (Ermittlungsverfahren, erster Rechtszug, Berufung/Revision) über Grund, Verfahrens und Terminsgebühren. Bei Wahlmandaten im Strafrecht bestimme ich die konkrete Höhe der jeweiligen Rahmengebühr nach § 14 RVG nach billigem Ermessen, wobei insbesondere Umfang und Schwierigkeit der Sache, die Bedeutung der Angelegenheit, Ihre Einkommens- und Vermögensverhältnisse sowie ein etwaiges besonderes Haftungsrisiko zu berücksichtigen sind. In komplexen oder zeitintensiven Verfahren – etwa mit umfangreichen Akten, zahlreichen Hauptverhandlungstagen oder schwieriger Beweislage – kann sich dies in einer höheren als der Mittelgebühr niederschlagen; einfach gelagerte Verfahren mit geringem Aufwand können dagegen auch unterhalb der Mittelgebühr abgerechnet werden.
Zivilrechtliche Gebühren nach Gegenstandswert
In Zivilsachen richten sich die gesetzlichen Gebühren in der Regel nach dem Gegenstands- bzw. Streitwert; je höher der Wert der Sache, desto höher die nach dem RVG entstehenden Gebühren. Die Berechnung erfolgt nach den im RVG vorgesehenen Werttabellen, die den Gegenstandswert in konkrete Gebührenbeträge umsetzen.
Vergütungsvereinbarung im Straf und Verkehrsrecht
Ergänzend zu den gesetzlichen Gebühren besteht auch die Möglichkeit, eine Vergütungsvereinbarung zu schließen. Eine solche Vereinbarung kann etwa als Stundenhonorar oder als Pauschalhonorar ausgestaltet sein und dient dazu, den tatsächlichen Aufwand in komplexen oder zeitintensiven Verfahren – etwa bei umfangreicher Strafverteidigung, bei intensiver Opfervertretung oder in komplexen Verkehrsunfallsachen – fair und transparent abzubilden. Mein Pauschalhonorar bzw. meine Stundensätze hängen von der Art der rechtlichen Fragestellung, der Schwierigkeit der Angelegenheit, dem Haftungsrisiko, dem Umfang der Tätigkeit und der Bedeutung der Sache für Sie ab; das konkrete Honorar teile ich Ihnen für jedes Mandat gesondert mit.
Im außergerichtlichen Bereich kann ich mit Ihnen auch eine Vergütung vereinbaren, die unter den gesetzlichen Gebühren liegt; in gerichtlichen Verfahren bin ich rechtlich verpflichtet, mindestens die nach dem RVG vorgesehenen Gebühren abzurechnen.
Ferner besteht auch die Möglichkeit, eine Pflichtverteidigung zu beantragen, wenn die Voraussetzungen hierfür vorliegen.
Ich bespreche mit Ihnen vor Mandatsübernahme offen, ob im konkreten Fall eine Abrechnung nach RVG oder eine Vergütungsvereinbarung sinnvoller ist.
Erstberatung
Die Gebühr für eine Erstberatung ist gesetzlich begrenzt: Wenn Sie als Verbraucher zu mir kommen, darf ein erstes Beratungsgespräch höchstens 190,00 EUR zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer kosten – unabhängig von der Dauer und der Höhe des Gegenstands- oder Verfahrenswerts (§ 34 Abs. 1 Satz 3 2. Halbsatz RVG).
Die Erstberatung umfasst in der Regel eine erste rechtliche Einschätzung Ihrer Angelegenheit, die Sichtung vorhandener Unterlagen und die Besprechung der weiteren Vorgehensmöglichkeiten; sie soll Ihnen eine fundierte Entscheidung ermöglichen, ob und in welchem Umfang Sie die Sache weiterverfolgen möchten. Eine schnelle und vollständige Lösung komplexer rechtlicher Probleme kann eine seriöse Erstberatung naturgemäß nicht leisten.
Schwerpunkt: Strafverteidigung, Opfervertretung und Verkehrsrecht
Mein Schwerpunkt liegt im Strafrecht – insbesondere in der Strafverteidigung, der Vertretung von Opfern und Geschädigten (Nebenklage, Adhäsionsverfahren) sowie im Verkehrsstraf- und Ordnungswidrigkeitenrecht. Ich begleite Sie in allen Phasen des Strafverfahrens, von der ersten polizeilichen Vernehmung über die Hauptverhandlung bis hin zu Rechtsmitteln, und setze mich dafür ein, dass Sie die Kostenstruktur meiner Tätigkeit von Anfang an klar überblicken und keine unerwarteten Gebühren auf Sie zukommen.
