Anwaltliche Vergütung
Transparenz bei unseren Honoraren
Die Abrechnung unserer anwaltlichen Tätigkeit erfolgt grundsätzlich auf zwei Wegen: nach den Bestimmungen des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes (RVG) oder auf Basis einer individuellen Vergütungsvereinbarung.
Individuelle Vereinbarungen: Diese sind jederzeit möglich. Wichtig zu wissen ist jedoch, dass gesetzlich festgeschriebene Gebühren für gerichtliche Verfahren nicht unterschritten werden dürfen. Honorarvereinbarungen unterhalb des RVG-Niveaus sind daher ausschließlich im außergerichtlichen Bereich zulässig.
Zivilrecht: Hier orientieren sich sowohl die Anwalts- als auch die Gerichtskosten am sogenannten Gegenstandswert (Streitwert).
Strafrecht: In Strafsachen sieht das RVG Rahmengebühren vor. Innerhalb eines gesetzlichen Rahmens (Mindest- bis Höchstbetrag) bestimmen wir das Honorar gemäß § 14 RVG. Dabei berücksichtigen wir den Zeitaufwand, die Komplexität des Falles, die Bedeutung für Sie als Mandant sowie Ihr Einkommen. In der Regel dient die sogenannte Mittelgebühr als fairer Ausgangspunkt.
Weiterführende Informationen zu den gesetzlichen Grundlagen finden Sie auf der Seite der Bundesrechtsanwaltskammer.
Individuelle Vergütungsvereinbarung
Alternativ zur gesetzlichen Abrechnung nach dem RVG bieten wir Ihnen die Möglichkeit, eine individuelle Vergütungsvereinbarung zu treffen. Dies schafft Planungssicherheit und Flexibilität. Je nach Art und Umfang des Mandats kommen hierfür insbesondere zwei Modelle in Betracht:
Pauschalhonorar: Ein fester Betrag für definierte Leistungen oder einzelne Verfahrensabschnitte.
Zeithonorar: Abrechnung nach tatsächlich geleistetem Zeitaufwand auf Basis eines vereinbarten Stundensatzes.
Die Höhe des Honorars richtet sich dabei nach der Komplexität der Rechtsfragen, dem Haftungsrisiko, der Bedeutung der Angelegenheit für Sie sowie dem voraussichtlichen Arbeitsaufwand. Wir besprechen und vereinbaren das passende Vergütungsmodell individuell mit Ihnen zu Beginn unserer Zusammenarbeit.
Der erste Schritt: Die Erstberatung
Für Verbraucher, die eine fundierte erste Einschätzung ihrer rechtlichen Situation benötigen, bietet der Gesetzgeber einen klaren Kostenrahmen: Die Gebühr für ein Erstberatungsgespräch ist auf 190,00 EUR (zzgl. MwSt.) begrenzt.
Was Sie von der Erstberatung erwarten können: In diesem Rahmen sichten wir Ihre Unterlagen und geben Ihnen eine erste rechtliche Orientierung. Ziel ist es nicht, sofort eine abschließende Lösung für komplexe Probleme zu präsentieren, sondern Ihnen die notwendige Entscheidungsgrundlage zu liefern, ob und wie Sie Ihr Anliegen weiterverfolgen möchten.
Ihre Vorteile bei uns:
Anrechnung: Sollten Sie uns im Anschluss mit der weiteren Vertretung beauftragen, wird die Erstberatungsgebühr in voller Höhe auf die weiteren Anwaltskosten angerechnet.
Rechtsschutzversicherung: In vielen Fällen werden die Kosten der Erstberatung von Ihrer Rechtsschutzversicherung übernommen – gerne klären wir dies für Sie.
